Aufnahmekriterien / Nutzungssatzung

Das Betreuungsangebot der Obertraublinger Kindertagesstätten richtet sich an alle Kinder, die ihren Wohnsitz in der Großgemeinde Obertraubling haben.

Die örtlichen Einrichtungen sind bemüht, bei der Platzvergabe den Wünschen der Eltern -  soweit möglich -  entgegen zu kommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf den gewünschten Platz, sofern alternative Angebote gemacht werden können.

Die Platzvergabe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind in der gewünschten Einrichtung nicht genügend Plätze frei, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

  • Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet,
  • Kinder, deren Elternteile beide berufstätig sind,
  • Kinder, die im Kindergartenjahr vor der Schulpflicht stehen.

Darüber hinaus wird berücksichtigt:

  • die Nähe des Wohnortes zur Kindertageseinrichtung,
  • Geschwisterkinder, die bereits dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen. (Die Krippe und Kindergarten Regenbogen sind unterschiedliche Einrichtungen!)

Die Dringlichkeit ist durch die Eltern in geeigneter Form nachzuweisen. Bei gleicher Dringlichkeit haben ältere Kinder Vorrang vor jüngeren Kindern.

Näheres dazu erfahren Sie in der Benutzungssatzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Obertraubling.

Name Telefon Telefax Zimmer
Blanke, Doris
Sachbearbeiterin
09401/ 9601-23 09401/ 9601-19 15