Kosten

Die Benutzungsgebühr und das Tee- und Spielgeld werden für 12 Monate erhoben.

Die Verpflegungsgebühr wird für 11 Monate erhoben (September – Juli).

Kinderkrippe:

1 bis einschließlich 2 Stunden (nur Eingewöhnung) 110,00 EUR
2 bis einschließlich 3 Stunden (nur Eingewöhnung) 163,00 EUR
3 bis einschließlich 4 Stunden 216,00 EUR
4 bis einschließlich 5 Stunden 269,00 EUR
5 bis einschließlich 6 Stunden 322,00 EUR
6 bis einschließlich 7 Stunden 375,00 EUR
7 bis einschließlich 8 Stunden 428,00 EUR
8 bis einschließlich 9 Stunden 481,00 EUR
mehr als 9 Stunden 507,50 EUR

Das Mittagessen (sofern Bedarf besteht) kostet 69,00 € monatlich bei täglicher Buchung bzw. 13,80 € pro gebuchtem Wochentag im Monat.

Kindergarten:

4 bis einschließlich 5 Stunden 85,00 EUR
5 bis einschließlich 6 Stunden 100,00 EUR
6 bis einschließlich 7 Stunden 117,00 EUR
7 bis einschließlich 8 Stunden 133,00 EUR
8 bis einschließlich 9 Stunden 149,00 EUR
mehr als 9 Stunden 157,00 EUR

Das Mittagessen (sofern Bedarf besteht) kostet 73,00 € monatlich bei täglicher Buchung bzw. 14,60 € pro gebuchtem Wochentag im Monat.

Auf die monatlichen Benutzungsgebühren wird der staatliche Zuschuss in Höhe von max. 100,00 € angerechnet. Den Zuschuss erhalten alle Kindergarten- bzw. Krippenkinder ab September des Jahres, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Näheres dazu erfahren Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Nähere Informationen zu den Gebühren, zu möglichen Geschwisterermäßigungen und zur Rückerstattung von Verpflegungsgebühren finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten der Gemeinde Obertraubling.

Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort oder auch für Ferienmaßnahmen nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreisjugendamt Regensburg ganz oder teilweise übernommen werden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter 0941/4009-227 oder auf Webseite des Landkreises Regensburg.