7. Änderung des Flächennutzungsplans

29. Dezember 2022: Der Gemeinderat hat am 16.12.2019 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Flurnummer 306 der Gemarkung Obertraubling.

Das Grundstück ist im bestandskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und soll zukünftig als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung des Gebiets vorgesehen sind und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden dargelegt. 

Der Planentwurf in der Fassung vom 19.12.2022 wurde vom Kehrer Technik GmbH, Lappersdorfer Straße 28, 93053 Regensburg ausgearbeitet. Der Planvorentwurf wurde vom Gemeinderat am 19.12.2022 gebilligt.

Der Planentwurf kann in der Zeit von 11.01. bis 13.02.2023 im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling, Zimmer 13 / OG während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die man im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen keine vor.