9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

19. April 2022: Der Gemeinderat hat daher am 20.12.2021 die 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen, um die Möglichkeit einer geregelten Ortsentwicklung zu schaffen. Der südliche Ortsrand soll mit der Änderung durch Wohnbauflächen erweitert werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB erforderlichen Bedingungen (keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, fehlende Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bzw. für eine verpflichtende Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG) werden dabei erfüllt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 S.1. Nr. 1 BauGB abgesehen. Parallel zum Bebauungsplan der Gemeinde Obertraubling „Gebelkofen Südost“ erfolgt eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

 

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans liegt am südöstlichen Ortsausgang des Ortsteils Gebelkofen an der Kreisstraße R12. Es umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Fl. Nr. 91 und 166 sowie die Grundstücke Fl.Nr. 166/18, 166/19, 166/20, 166/21, 166/22 der Gmkg. Gebelkofen. Mit der direkten Lage an der R12 sowie der Anbindung an bestehende Wohnbebauung bietet das Gelände gute Voraussetzungen für die Entwicklung bzw. dessen Erschließung.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung des Gebiets vorgesehen sind und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden dargelegt.

 

 

 

Der Planentwurf einschließlich der Begründung und dem Grünordnungsplan kann in der Zeit von 02.05. bis 03.06.2022 im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1,
93083 Obertraubling, Zimmer 13 / OG während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

 

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz

1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren

nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1

des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist,

die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend

gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Hier geht es zur Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Obertraubling, den 19.04.2022

 

 

Rudolf Graß

Erster Bürgermeister