Genehmigung und Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

19. März 2024: Der Gemeinderat der Gemeinde Obertraubling hat am 23.10.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt. Das Landratsamt hat den Flächennutzungsplan mit Bescheid AZ S41-9. Änd. FNPl Obertraubling-ME vom 18.12.2023 gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Genehmigung wurde am 04.03.2024 öffentlich bekannt gemacht

Die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt samt Erläuterungsbericht ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling in Zimmer 13/OG während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Planänderungsverfahren berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen und Auskunft verlangen.